Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Golden Dragon Kampfsport GmbH

 

1. Allgemeines

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die vertragliche Beziehung zwischen der Golden Dragon Kampfsport GmbH in Basel (nachfolgend Dojo genannt) und den Mitgliedern des Dojos. Die AGB gelten durch den Vertragsschluss durch das Mitglied als akzeptiert.

2. Zulassungskriterien

Minderjährige Mitglieder müssen das schriftliche Einverständnis einer gesetzlichen Vertretungsperson in Form von Unterzeichnung dieses Vertrages vorlegen. Bei Personen, die falsche Angaben machen, relevante Tatsachen verschweigen, die Sicherheit der anderen Mitglieder gefährden, sich ungebührlich verhalten, das Material und die Räumlichkeiten des Dojos nicht mit der notwendigen Sorgfalt benutzen oder die erlernten Fähigkeiten nicht ausschliesslich für Selbstverteidigung oder Notwehr einsetzen, behält sich das Dojo eine fristlose Auflösung des Vertragsverhältnisses vor. Ein Anspruch auf Rückerstattung bereits bezahlter Mitgliederbeiträge ist in diesem Fall ausgeschlossen.

3. Vertrag

Der Vertrag über eine Mitgliedschaft kommt durch Unterzeichnung des Vertrages zustande und wird für die vereinbarte Vertragsdauer abgeschlossen. Dieser Vertrag verlängert sich jeweils automatisch um dieselbe Dauer, sofern er nicht sieben Tage vor Ende der Laufzeit per E-Mail oder über die Sportsnow-App gekündigt wurde. Ausnahmen stellen das 1-Monats- und 15er-Abo dar, welche sich nicht automatisch verlängern. Die Mitgliedschaft berechtigt zur Teilnahme am vertraglich vereinbarten Angebot. Änderungen bei den Trainingstagen und- zeiten bleiben vorbehalten. Eine vorzeitige Vertragsauflösung nach erfolgter Verlängerung ist nur unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat möglich. Für den angebrochenen Monat wird ein Betrag in Höhe von CHF 125.- resp. CHF 200.- beim Premium-Abo verrechnet. Die Trainingsberechtigung ist nicht übertragbar. Die Verlegung des Dojo-Standorts innerhalb des Einzugsgebiets berechtigt nicht zu einer vorzeitigen Kündigung.

4. An- und Abmeldung

Das Mitglied ist verpflichtet sich für die Trainings via Sportsnow-App an- bzw. abzumelden. Eine Anmeldung ist bis eine Stunde, eine Abmeldung bis vier Stunden vor Trainingsbeginn möglich. Die Plätze pro Trainings sind limitiert – an Kindertrainings können maximal 20 Kinder, an den übrigen Trainings maximal 40 Personen teilnehmen. Die Anzahl verbleibender Plätze sind in der App ersichtlich. Eine verunmöglichte Teilnahme aufgrund der Platzlimitierung berechtigt das Mitglied nicht zu einer Entschädigung.

5. Zahlungsbedingungen

Die versandten Rechnungen für Abonnemente und/oder Verlängerungen sind jeweils zahlbar innert 30 Tagen. Bei Zahlungsverzug wird für jede Mahnung eine Bearbeitungsgebühr von CHF 20.- verrechnet. Das Dojo behält sich im Falle des Zahlungsverzugs oder bei wiederholten Unregelmässigkeiten im Zahlungsverkehr das Recht vor, den Vertrag aufzulösen. Teilzahlungen sind nicht möglich.

6. Nichterscheinen / Rücktritt

Nichtbenutzung des Leistungsangebots des Dojos berechtigt weder zur Reduktion noch Rückforderung des Mitgliedschaftsbeitrages. Die Mitgliedschaft kann für die Dauer von mindestens zwei Monaten krankheits- oder unfallbedingt unterbrochen werden. Der Unterbruch muss mittels ärztlichem Zeugnis nachgewiesen werden. Mitgliedschaften können aus folgenden, abschliessenden, Gründen sistiert werden: Schwangerschaft, Militärdienst und Krankheit. Es ist eine Bescheinigung vorzulegen. Die Dauer der Sistierung wird dem Mitglied an sein Abonnement angerechnet, sobald der Unterbruch beendet ist.

7. Datenschutz

Aufnahmen (Foto/Film/Audio), die vom Dojo während des Trainings gemacht werden, dürfen für eigene Werbezwecke verwendet und veröffentlicht werden. Das Dojo ist berechtigt Personendaten aufzubewahren und für eigene Administrations- und Marketingzwecke zu verwenden. Die Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergeben.

8. Hausordnung und Sicherheit

Das Mitglied hat sich an die geltenden Hausordnungen sowie an die Weisungen der Trainer/innen und der Dojoleitung zu halten. Inhalt und Dauer der Trainings sowie die Auswahl der Trainer/innen werden durch das Dojo bestimmt. Die Trainings- und Kurszeiten werden durch das Dojo bekannt gegeben. An gesetzlichen Feiertagen sowie zwischen Weihnachten und Neujahr finden keine Trainings statt. Während den Schulferien kann das Dojo die Trainingseinheiten reduzieren oder ganz einstellen. Betrieblich bedingte Ausfälle einzelner Trainingseinheiten bleiben vorbehalten und rechtfertigen keinen Anspruch auf Rückerstattung. Aggressives Verhalten und sexuelle Belästigung führen zur sofortigen Beendigung der Mitgliedschaft ohne Beitragserstattung. Das Mitglied nimmt zur Kenntnis, dass der Trainingsbereich des Dojos aus Sicherheitsgründen videoüberwacht wird.

9. Versicherung und Haftung

Die Benutzung der Einrichtungen des Dojos und Teilnahme an den Trainings und Veranstaltungen erfolgt auf eigenes Risiko. Für Schäden infolge eines Unfalls, einer Verletzung, einer Krankheit, Diebstahls oder Beschädigung von Wertsachen ist jegliche Haftung des Dojos oder seines Personals ausgeschlossen. Das Dojo empfiehlt die Trainingsbereitschaft vor Beginn der Mitgliedschaft von einem Arzt überprüfen zu lassen. Der Abschluss einer Versicherung (Haftpflicht- und Unfallversicherung NBU) ist Sache des Mitglieds.

10. Änderungen

Das Dojo behält sich vor, die AGB jederzeit anzupassen. Sind die Änderungen für das Mitglied nachteilig, kann es bis zum Inkrafttreten der Änderung auf diesen Zeitpunkt hin den Vertrag ohne finanzielle Folgen vorzeitig kündigen. Unterlässt es dies, akzeptiert es die Änderungen.

11. Salvatorische Klausel und Gerichtsstand

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit des Vertrags im Übrigen davon unberührt. Ausschliesslicher Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Basel-Stadt.

12. Anwendbares Recht

Der Vertrag untersteht Schweizer Recht.

 

Basel-Stadt, 1. November 2023